Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Reiseveranstalter: Off The Path GmbH
    Poelchaukamp 7b, 22301 Hamburg, Deutschland
    E-Mail: mail@off-the-path.com

    Stand: März 2026

    1. Abschluss des Reisevertrages

    1.1

    Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der Off The Path GmbH, Poelchaukamp 7b, 22301 Hamburg (im Folgenden „Reiseveranstalter" oder „Off The Path") den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Der Kunde kann die Buchung ausschließlich über das von Off The Path online im Internet-Reiseportal oder per E-Mail bereitgestellte Reiseanmelde-Formular vornehmen.

    1.2

    Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Der Kunde ist an das Vertragsangebot für die Dauer von fünf Werktagen gebunden.

    1.3

    Von Off The Path im Rahmen dem Vertrieb oder der Erbringung von Reiseleistungen eingeschaltete Dritte sind nicht bevollmächtigt, für Off The Path Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, mit denen die Angaben in der Reiseausschreibung oder der Inhalt des Reisevertrages geändert werden. Zu solchen Erklärungen sind insbesondere Leistungsträger, wie z. B. Hotels, Anbieter oder Transportunternehmen, nicht befugt.

    1.4

    Die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von Off The Path als Reiseveranstalter herausgegeben Prospekten sowie in Internetausschreibungen anderer Unternehmen sind für Off The Path und seine Leistungspflichten nicht verbindlich, soweit sie nicht durch eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand des Reisevertrages oder zum Inhalt der Leistungspflichten von Off The Path gemacht worden sind.

    1.5

    Die Annahme des Vertragsangebotes des Kunden erfolgt durch die Übermittlung der Reisebestätigung von Off The Path. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Off The Path vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Off The Path vor, an das Off The Path für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Off The Path bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde Off The Path innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt, was auch durch Leistung einer Zahlung erfolgen kann.

    1.6

    Die von Off The Path gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

    1.7

    Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reise an, ist er verpflichtet, auch für die Einhaltung aller vertraglichen Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

    2. Bezahlung

    2.1

    Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 90 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann.

    2.2

    Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunden die entsprechenden Stornokosten gemäß Ziffer 5 zu berechnen.

    2.3

    Liegen zwischen Buchungstermin und Reisetermin weniger als 30 Tage, ist der Reisepreis nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übergabe des Sicherungsscheins in voller Höhe spätestens zehn Tage vor Reisetermin an Off The Path zu bezahlen (Zahlungseingang bei Off The Path).

    2.4

    Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung von Reiseleistungen.

    3. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss

    3.1

    Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

    3.2

    Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

    3.3

    Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren.

    3.4

    Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

    3.5

    Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.

    3.6

    Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise, insbesondere im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, Einreisegebühren) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, wie folgt zu ändern:

    Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

    • a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
    • b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter von seinen Kunden verlangen.

    Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, Touristenabgaben oder Einreisegebühren dem Reiseveranstalter gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

    Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Veranstalter verteuert hat.

    3.7

    Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

    3.8

    Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn die unter 3.6 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führen. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Tatsächlich entstandene Verwaltungsausgaben, die dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen sind, können von dem zu erstattenden Mehrbetrag abgezogen werden.

    4. Reiseunterlagen

    4.1

    Der Kunde hat Off The Path zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von Off The Path mitgeteilten Frist erhält.

    4.2

    Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelten Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung zu überprüfen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, Off The Path von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, ist er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich (§ 254 BGB).

    5. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn – Stornokosten

    5.1

    Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der Erklärung bei Off The Path.

    5.2

    Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

    5.3

    Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter hat die folgenden prozentualen Entschädigungsbeträge entsprechend dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn ermittelt. Auf Verlangen des Kunden ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.

    Staffelung der Stornokosten:

    • Bis 60 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
    • 59.–30. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
    • 29.–15. Tag vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises
    • Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise: 90 %

    5.4

    Dem Kunden steht das Recht zu, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.

    5.5

    Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

    5.6

    Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

    5.7

    Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

    6a. Umbuchungen

    6a.1

    Aufgrund der Exklusivität der angebotenen Off The Path-Reisen hat der Kunde nach Zugang der Reisebestätigung keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung).

    6a.2

    Fallen aufgrund fehlerhafter Angaben des Kunden zusätzliche Kosten an (z. B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Änderung einer Reservierung bei fehlerhafter oder unvollständiger Namensangabe) kann der Reiseveranstalter dem Kunden bis 45 Tage vor Reiseantritt eine Servicegebühr von 25 € zuzüglich der konkreten Kosten in Rechnung stellen.

    6b. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers

    6b.1

    Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärungen sind in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Off The Path nicht später als 30 Tage vor Reisebeginn zugeht. Off The Path kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

    6b.2

    Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haftet er und der Reisende gegenüber Off The Path als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Off The Path darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und Off The Path tatsächlich entstanden sind. Off The Path hat den Nachweis zu führen, in welcher Höhe durch den Eintritt Mehrkosten entstanden sind.

    7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

    7.1

    Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

    7.2

    Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, spätestens innerhalb von 14 Tagen.

    7.3

    Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.

    7.4

    Bei allen Off The Path Reisen liegt die Mindestteilnehmerzahl bei 10 Personen. Wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen zum Entscheidungstag nicht erreicht ist, können wir als Reiseveranstalter in angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten. Abhängig von der Reisedauer sind folgende Fristen vorgesehen:

    • Bei Reisen von mehr als 6 Tagen mindestens 20 Tage vor Reiseantritt
    • Bei Reisen von zwei bis 6 Tagen mindestens 7 Tage vor Reiseantritt
    • Bei Reisen von weniger als 2 Tagen mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt

    8. Kündigung und Ausschluss aus verhaltensbedingten, psychischen oder physischen Gründen

    8.1

    Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

    8.2

    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von einzelnen Aktivitäten auszuschließen oder den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn diese den ausdrücklichen Sicherheitsanweisungen und dem Verhaltenskodex für Tierbegegnungen (insbesondere bei Potentially Dangerous Animals – PDA) zuwiderhandeln. Dies gilt insbesondere, wenn durch das Fehlverhalten die Sicherheit des Teilnehmers, der Gruppe, der Guides oder das Wohl der Tiere gefährdet wird. Ein solcher Ausschluss erfolgt nach vorheriger Einweisung und Warnung durch den Guide vor Ort; bei Gefahr im Verzug kann der Ausschluss unverzüglich und ohne vorherige Abmahnung erfolgen. Eventuelle Mehrkosten für eine vorzeitige Rückreise oder den Ausschluss trägt der Teilnehmer; ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht.

    8.3

    Ist der Kunde den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen, ist die Off The Path-Reiseleitung berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise vom Reiseprogramm auszuschließen.

    8.4

    Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

    9. Mitwirkungspflichten des Kunden

    9.1 Bereitstellung von Teilnehmerdaten und Nutzerinhalten (Reiseportal)

    9.1.1 Verpflichtende Teilnehmerdaten

    Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reise und zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Einreisebestimmungen, Sicherheitsvorschriften bei Aktivitäten wie Schneemobil-Safaris oder Verleih von Spezialausrüstung) ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, nach der Buchung über das bereitgestellte Kundenportal folgende Daten wahrheitsgemäß anzugeben:

    • Vollständige Adressdaten und Geburtsdatum
    • Reisepass- und Führerscheininformationen (für internationale Reisen/Grenzübertritte)
    • Physische Merkmale (Körpergröße, Gewicht, Konfektions- und Schuhgröße), sofern diese für die Bereitstellung passender Sicherheits- und Funktionsbekleidung sowie zur Gewährleistung der Sicherheit bei speziellen Reiseaktivitäten erforderlich sind.

    9.1.2 Freiwillige Angaben & Profilbild

    Der Teilnehmer kann im Portal freiwillig ein Profilbild hochladen. Dieses dient der persönlichen Gestaltung des Nutzerkontos sowie der Identifikation innerhalb der Reisegruppe durch den Reiseleiter. Die Einwilligung hierzu kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Löschung des Bildes widerrufen werden.

    9.1.3 Nutzerinhalte (Bewertungen & Videos)

    a) Teilnehmer haben die Möglichkeit, Bewertungen zu den Reisen abzugeben und dabei eigene Bilder oder Videos hochzuladen.

    b) Mit dem Hochladen dieser Inhalte räumt der Teilnehmer dem Veranstalter ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, diese Inhalte für Marketingzwecke (z. B. auf der Webseite, in sozialen Medien oder in Katalogen) zu nutzen.

    c) Der Teilnehmer garantiert, dass er über alle Rechte an den hochgeladenen Inhalten verfügt und insbesondere keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte anderer abgebildeter Personen) verletzt.

    9.1.4 Datenschutz

    Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie – im Falle freiwilliger Angaben und Nutzerinhalte – auf Basis der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Details zur Speicherdauer und zu den Betroffenenrechten sind in der separaten Datenschutzerklärung des Veranstalters geregelt.

    9.1.5 Gruppen-Fotoalbum

    a) Nach Abschluss einer Reise können Teilnehmer Fotos in ein gemeinsames Gruppenalbum im Reiseportal hochladen. Die hochgeladenen Fotos sind für alle Teilnehmer derselben Reise sichtbar und herunterladbar.

    b) Der Upload von Fotos setzt die ausdrückliche Einwilligung voraus, dass der Veranstalter die Bilder zeitlich und räumlich unbeschränkt für Marketingzwecke nutzen darf (z. B. Webseite, Social Media, Werbematerialien). Diese Einwilligung wird beim Upload dokumentiert.

    c) Im Gegenzug stellt der Veranstalter den Speicherplatz für das Gruppenalbum kostenlos zur Verfügung.

    d) Der Veranstalter behält sich vor, das Fotoalbum nach einem angemessenen Zeitraum zu deaktivieren. Für Marketing freigegebene Fotos können dauerhaft gespeichert bleiben.

    e) Der Teilnehmer garantiert, dass keine Rechte Dritter durch die hochgeladenen Fotos verletzt werden. Fotos, die gegen geltendes Recht verstoßen, werden ohne Vorankündigung entfernt.

    f) Eigene Fotos können jederzeit gelöscht werden. Die bereits erteilte Marketing-Einwilligung für vom Veranstalter kuratierte Inhalte bleibt hiervon unberührt.

    9.2 Mängelanzeige

    Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen.

    Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

    9.3 Fristsetzung vor Kündigung

    Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

    9.4 Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung

    Off The Path empfiehlt seinen Kunden dringend, bei Flugreisen etwaige Schäden oder Verspätungen in der Gepäckbeförderung unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist unverzüglich, spätestens jedoch bei Gepäckbeschädigung innerhalb von 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach der Übergabe des Gepäcks, zu erstatten. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung unverzüglich oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

    10. Kündigung wegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände (§ 651h Abs. 3 BGB)

    Sowohl der Kunde als auch Off The Path haben das Recht, den Reisevertrag nach § 651h zu kündigen, wenn die Reise infolge bei Vertragsabschluss unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Ist die Rückbeförderung vom Vertrag umfasst und aufgrund unvermeidbar außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, hat Off The Path die Kosten für eine notwendige Behebung des Reisenden für einen höchstens 3 Nächte umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten gleichwertig ist. Im Übrigen wird auf § 651 k BGB verwiesen.

    11. Beschränkung der Haftung

    11.1

    Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisendem und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

    11.2

    Dem Kunden wird der Abschluss einer Auslandskranken-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

    11.3

    Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen und -camps, Restaurant-, Bar- und Cafébesuche, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt.

    Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.

    11.4

    Off The Path-Reisen zeichnen sich durch ihren besonderen Erlebnis-Charakter aus und inkludieren in der Regel sportliche Reiseprogramme, wie Wanderungen, Kajak- oder Trekking-Touren, sowie Reiseprogramme in entlegene und touristisch nicht erschlossene Regionen. Aus diesem Grund erfordern Off The Path-Reisen eine hohe Fitness und körperliche Belastbarkeit. Auch bei Anwendung der Sorgfalt eines vernünftigen Reiseveranstalters, sind diese Reisen nicht mit den Sicherheits- und Komfort-Standards von Pauschalreisen an allgemein bekannte Urlaubsdestinationen vergleichbar. Angaben zu den körperlichen Anforderungen bestimmter Reisen macht Off The Path nach bestem Wissen und Gewissen. Eine sorgfältige Prüfung und Selbsteinschätzung, gegebenenfalls unter Heranziehung des Hausarztes, wird dringend empfohlen. Im Falle von Zweifeln bitten wir unsere Kunden, zusätzliche konkrete Informationen zu den einzelnen Reisen direkt bei Off The Path einzuholen.

    12. Geltendmachung von Ansprüchen und Verjährung

    Ansprüche nach § 651 i BGB hat der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

    13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

    Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot kann über die Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de abgerufen werden.

    14. Informationspflichten / Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

    14.1

    Off The Path wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

    14.2

    Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.

    15. Bild-, Video- und Tonaufnahmen

    Auf Off The Path-Reisen werden vom Reiseveranstalter Bild-, Video- und Tonaufnahmen der Reise für Werbe- und Marketingzwecke erstellt, bei denen der Kunde zu sehen und/oder zu hören sein kann. Sollte der Kunde dies nicht wollen, muss er dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn ausdrücklich widersprechen. Ein Widerspruch ist ausschließlich in schriftlicher Form per E-Mail an mail@off-the-path.com möglich. Sollte kein schriftlicher Widerspruch seitens des Kunden beim Reiseveranstalter eingehen, gelten sämtliche Ansprüche seitens des Kunden als abgegolten. Des Weiteren gehen sämtliche Rechte an den Bild-, Video- und Tonaufnahmen an den Reiseveranstalter über.

    16. Buchung eines halben Doppelzimmers

    Hat sich bei Buchung eines halben Doppelzimmers bis Reiseantritt kein gleichgeschlechtlicher Zimmerpartner angemeldet, erhält der Kunde automatisch ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung oder ein Einzelzimmer.

    17. Versicherungen

    Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen. Solche Versicherungen sind im jeweiligen Reisepreis nicht enthalten.

    18. Loyalitätsprogramm

    18.1

    Mit der Buchung und Durchführung einer Reise bei Off The Path nimmt der Reiseteilnehmer automatisch am Loyalitätsprogramm teil. Die Gutschrift der Punkte erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Reise oder erfolgreicher Vermittlung wie folgt:

    • Übernachtungen: 10 Punkte pro gebuchter und durchgeführter Übernachtung im Rahmen einer Off The Path Reise.
    • Empfehlungen: 100 Punkte pro erfolgreicher Empfehlung. Eine Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn der geworbene Neukunde eine Reise fest bucht, diese vollständig bezahlt und antritt.

    18.2

    Die gesammelten Punkte können für zukünftige Buchungen bei Off The Path wie folgt gegen Rabatte eingelöst werden:

    • 100 Punkte: Einmaliger Rabatt von 5 % auf den Reisepreis der nächsten Buchung.
    • 500 Punkte: Einmaliger Rabatt von 10 % auf den Reisepreis der nächsten Buchung.
    • 1.000 Punkte: Gutschein für eine Reise im Wert von bis zu 4.000,00 €. Übersteigt der Wert der gewählten Reise diesen Betrag, ist die Differenz vom Teilnehmer zu tragen. Eine Barauszahlung des Restwertes bei günstigeren Reisen ist ausgeschlossen.

    18.3

    Pro Buchung kann nur ein Punktestand (entweder 100, 500 oder 1.000 Punkte) eingelöst werden. Eine Kombination mehrerer Rabattstufen oder die Kombination mit anderen Aktionscodes ist ausgeschlossen.

    18.4

    Punkte sind personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar. Eine Barauszahlung des Punktwertes ist zu keinem Zeitpunkt möglich.

    18.5

    Die Punkte bleiben aktiv, solange das Kundenkonto eine Aktivität aufweist. Als Aktivität gilt die Buchung einer Reise oder eine erfolgreiche Empfehlung gemäß Ziffer 18.1.

    18.6

    Erfolgt innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren (36 Monate) keine Aktivität, verfallen sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten Punkte ersatzlos. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Aktivität stattfand.

    19. Streitbeilegungsverfahren

    Off The Path nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht gesetzlich verpflichtet. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

    Wir nutzen Cookies

    Wir nutzen Cookies und ähnliche Technologien für Analyse und personalisierte Werbung. Dabei können Daten auch in Drittländer (insb. USA) übertragen werden. Du kannst Deine Einwilligung jederzeit widerrufen. Details in unserer Datenschutzerklärung.